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Die Verfassungen der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassungen und die Länderverfassungen aus der Zeit der Weimarer Republik

Das E-Book enthält die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung) mit allen Änderungen, die in den Fußnoten untergebracht sind. Im Artikel 17 dieser Verfassung heißt es: »Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben.«

Demzufolge wurden in allen Ländern zwischen 1919 und 1923 neue Verfassungen erlassen, die auch in diesem E-Book publiziert werden. Die Länder sind im einzelnen: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Bremen, Danzig, Hamburg, Hessen, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Thüringen und Württemberg.